Richtig vermieten auf Mallorca
Mallorca Ferienführer

Richtig vermieten auf Mallorca: alles, was Sie wissen müssen

Veröffentlicht in Ideen für die Ferien

Wie Sie Ihre Immobilie auf Mallorca vermieten, ist keine einfache Entscheidung. Zur Wahl stehen die Langzeitvermietung als Wohnraum, die Ferienvermietung und die Saisonvermietung, jeweils mit eigenen rechtlichen, steuerlichen und praktischen Folgen. Unser aktueller Leitfaden hilft Ihnen, die beste Entscheidung für Ihre Immobilie auf Mallorca zu treffen.

Ferienvermietung auf Mallorca: höchstens ein Monat

In den vergangenen Jahren hat der starke Anstieg der touristischen Kurzzeitvermietung auf Mallorca zu erheblichen regulatorischen Änderungen geführt.

Gesetzgebung und Lizenzen:

Seit 2012 benötigen Immobilien auf den Balearen eine Lizenz für die touristische Vermietung, um an Touristen vermietet werden zu dürfen. Seit 2022 stellen die Tourismusbehörden auf Mallorca keine neuen Ferienvermietungslizenzen mehr aus, bestehende Lizenzen bleiben jedoch auf neue Eigentümer übertragbar. Die Vermietung ohne entsprechende Lizenz kann mit Bußgeldern von mindestens 20.001 € geahndet werden.

Kontrollen und Überprüfung:

Inspektoren kontrollieren Lizenzen regelmäßig, und Touristen können über die Online-Anwendung “Holiday Rental Check Mallorca” prüfen, ob sie ein rechtskonformes Ferienhaus mieten.

Voraussetzungen für die Vermietung:

Nach dem Tourismusrecht der Balearen gilt jede Vermietung einer Wohnimmobilie für weniger als 30 Tage als touristische Vermietung (Kurzzeitvermietung), es sei denn, der Vermieter kann der Tourismusbehörde nachweisen, dass die Immobilie nicht tageweise oder wochenweise an Touristen vermietet wurde.
In der Regel dürfen nur ganze Häuser oder in manchen Gebieten vollständige Wohnungen an Touristen vermietet werden, während die Vermietung einzelner Zimmer mit sehr wenigen Ausnahmen verboten ist.

Vermarktung und Besteuerung:

Die Vermarktung über “touristische Vertriebskanäle” wie Online-Plattformen, soziale Netzwerke und Agenturen ist ein wesentliches Indiz für eine Ferienvermietung. Vermieter von Ferienunterkünften sind gesetzlich verpflichtet, die Touristensteuer von ihren Gästen einzuziehen und an die Steuerbehörden abzuführen.

Steuern:

Bei Nichtansässigen setzt eine umsatzsteuerpflichtige Ferienvermietung die Errichtung einer festen Betriebsstätte voraus, wodurch in der Regel die Vorschriften zur Körperschaftsteuer greifen. Der Unterschied zur umsatzsteuerbefreiten Ferienvermietung (mit einem deutlich einfacheren Steuersystem) richtet sich nach den während des Aufenthalts erbrachten Leistungen, etwa Reinigungsleistungen.

Langzeitvermietung auf Mallorca: Steuervorteil für Ansässige

Vermietungen von mehr als 30 Tagen unterliegen dem Stadtmietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU).

Nach Artikel 2 des Gesetzes:

“Als Wohnraummiete gilt die Vermietung eines bewohnbaren Gebäudes, dessen Hauptzweck darin besteht, den Bedarf des Mieters an einer dauerhaften Unterkunft zu decken.”

Rechtliche Anforderungen:

Um dem Gesetz zu entsprechen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa die Zahlung einer Kaution von mindestens einer Monatsmiete und der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags.

Sowohl der Eigentümer bzw. Vermieter als auch die Mieter müssen bestimmte vertragliche Pflichten erfüllen.

Steuern:

Langzeitvermietungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Nichtansässige, die ihre Wohnung oder ihr Haus auf Mallorca dauerhaft vermieten, müssen jedoch vierteljährlich die Steuererklärung Modelo 210 einreichen. Für Ansässige bietet die Langzeitvermietung einen erheblichen Steuervorteil: 60 % des Gewinns sind steuerfrei.

Saisonvermietung von Immobilien: Nutzung für einen begrenzten Zeitraum

Die Saisonvermietung ist ebenfalls im LAU geregelt (Artikel 3), jedoch knapper, nämlich als “Gebäude, die anderen als den im vorstehenden Artikel genannten Zwecken dienen”.

Unterschied zur Langzeitvermietung:

Der Unterschied zur Langzeitvermietung besteht darin, dass der Mieter die Immobilie nicht als ständigen Wohnsitz nutzt. Es empfiehlt sich, im Saisonmietvertrag die Adresse des Hauptwohnsitzes anzugeben.

Dauer und Zweck:

Saisonvermietungen sind für einen begrenzten Zeitraum gedacht, etwa für Saisonarbeiter oder als längerfristige Ferienvermietung. Der Zweck der Vermietung (Saisonarbeit, Studienaufenthalt usw.) sollte im Saisonmietvertrag angegeben werden. Saisonmietverträge sind vermieterfreundlicher als Langzeitmietverträge. Steuerlich gelten dieselben Regeln wie bei der Langzeitvermietung.

Balearic Villas: Ihr verlässlicher Partner für die Vermietung auf Mallorca

Balearic Villas ist auf exklusive Immobilien für die Langzeit- und Ferienvermietung spezialisiert. Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca besitzen und sie vermieten möchten, beraten wir Sie gern. Bitte kontaktieren Sie unser Team, um Ihre Immobilie zu besprechen.

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